Die Natur liegt uns am Herzen! Deshalb wollen wir auch in diesem Jahr unseren Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt und Biodiversität in unserer Region leisten. Vor allem, weil die neue GAP-Strategie (gültig ab 2025) einige Änderungen mit sich bringt:
- Entfall der 4%-Stilllegungspflicht (GLÖZ8)
- Anbau von freiwilliger Stilllegung (ÖR1a) auf 8% der förderfähigen Ackerflächen erhöht
- Vereinfachung beim Anbau von Blühflächen (ÖR1b)
Sie haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und planen den Anbau von freiwilligen Stilllegungen, Blühflächen oder Buntbrachen (ÖR1a: 88; ÖR1b und 1c: 90, 92, Buntbrache: 918.)? Dann möchten wir Sie dabei unterstützen!
Im Jahr 2025 fördern wir insgesamt 10 Hektar landwirtschaftliche Stilllegungen oder Blühflächen - und damit die Artenvielfalt und Biodiversität in unserer Region. Pro landwirtschaftlichen Betrieb ist die Förderung auf 300 Euro je Hektar, insgesamt max. einen Hektar begrenzt.
Was müssen Sie für eine Förderung tun?
Melden Sie sich bis Freitag, 9. Mai 2025, über das Teilnahmeformular unten oder per E-Mail unter marketing@vbbs.de. Sie erhalten bis Freitag, 16. Mai 2025, eine Rückmeldung von uns, ob Sie eine Förderung erhalten.
Bei Zusage benötigen wir im Anschluss die folgenden Unterlagen von Ihnen:
- die Flächenliste des Flächenantrags
- eine Rechnung über die Anlage einer Stilllegung/Blühfläche in Höhe von 300 Euro
Alle von uns geförderten Flächen möchten wir mit einer entsprechenden Beschilderung ausstatten, die gut sichtbar an der Blühfläche aufzustellen ist.
Seien Sie jetzt dabei und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass es auch in diesem Jahr wieder in unserer Region für Mensch und Natur blüht. Bewerben Sie sich auf unsere Förderung einer Stilllegung oder Blühfläche und unterstützen Sie damit aktiv die Artenvielfalt und Biodiversität.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.